Editorial  

Wir sind jetzt offiziell ein Verein!

Was vor über zehn Jahren als loser Austausch unter Gleichgesinnten begann, ist nun einen bedeutenden Schritt weiter: Wie im letzten Editorial schon selbst geleakt: Wir sind jetzt ein eingetragener Verein! Mit der Eintragung am 03.März 2025 ins Vereinsregister beim Amtsgericht in München haben wir eine solide Basis für die Zukunft geschaffen – mit mehr Struktur, mehr Möglichkeiten und einer klaren Ausrichtung.
An unseren Zielen hat sich nichts geändert, im Gegenteil, mit der neuen Struktur können wir diese wesentlich nachhaltiger verfolgen.

Warum dieser Schritt?
Unsere Gemeinschaft ist stetig gewachsen, und mit ihr auch unsere Ziele. Um diese nachhaltig und wirkungsvoll zu verfolgen, braucht es eine offizielle Struktur. Unser langfristiges Ziel ist es, ein Berufsverband zu werden, der unsere Interessen  vertritt und unserer Branche eine Stimme gibt.

Was bedeutet das für Euch?

Mit der Vereinsgründung eröffnen sich neue Möglichkeiten:

  • Mitglied werden: Gestaltet die Entwicklung aktiv mit und werdet Teil unserer wachsenden Gemeinschaft.
  • Stärkere Vernetzung: Als Mitgliedhabt ihr zukünftig kostenlosen Zugang zu unseren Foren, Veranstaltungen und Austauschplattformen.
  • Weitere Angebote: Durch unsere zukünftige  App seid ihr immer auf dem neuesten Stand und seht sofort, wenn wir neue Events für und mit Euch planen.

Für diese Schritte brauchen wir jetzt noch ein wenig Vorlauf – aber wir arbeiten mit Vollgas daran!

Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht – doch das ist erst der Anfang. Jetzt ist der perfekte Moment, gemeinsam das nächste Kapitel zu schreiben!

In den nächsten Wochen werden wir weitere Pläne und Aktivitäten hier auf unserer Homepage ankündigen. Seid gespannt!

Claudia (Brandkamp)

Kommentare hierzu bitte an: Redaktion@forum-bedrohungsmanagement.de



Neues aus der Welt des Bedrohungsmanagements

Auf dieser Seite stellen wir interessante Beiträge zum Thema Bedrohungsmanagement vor.

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Neuigkeiten


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20.05.2021

Stellungsnahme zum Gesetzentwurf zum Thema Cyberstalking des DJB

Es gibt eine Stellungsnahme zum Gesetzentwurf zum Thema "Cyberstalking" des Deutsche Juristinnenbund unter folgendem Link.

Für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nahm die Vorsitzende der Kommission für Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M., an der Anhörung der Bundesregierung zu Cyberstalking teil. Sie begrüßt den Gesetzentwurf zu großen Teilen, fordert jedoch weitere Nachbesserungen.

„Die Änderungen des Strafgesetzbuches zur Erfassung von Cyberstalking sowie die Regelungen zum besonders schweren Fall des Stalkings sind längst überfällig. Sie tragen den technischen Entwicklungen und der Tatsache Rechnung, dass Cyberstalking neben die ‚klassischen‘ Formen der Nachstellung getreten ist. Allerdings besteht an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Außerdem sollte der Strafrahmen für die Nachstellung nach § 4 Gewaltschutzgesetz auf zwei Jahre oder eine Geldstrafe erhöht werden. Der bestehende Strafrahmen von einem Jahr erweckt den Anschein, Nachstellung sei ein Bagatelldelikt und läuft damit Gefahr, die spezialpräventive Wirkung zu verfehlen.“, so Steinl.

Die Präsidentin des djb, Professorin Dr. Maria Wersig fügt hinzu: „Der Schutz vor Nachstellung muss ganzheitlich gedacht werden und kann sich nicht in der Schaffung von Straftatbeständen erschöpfen. Um die bestehenden Straftatbestände und die geplanten Gesetzesänderungen auch effektiv umzusetzen, sind verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz nötig, eine seit Jahren verfolgte Kernforderung des djb. Das Fachpersonal muss in die Lage versetzt werden, eine adäquate Risikoanalyse durchzuführen. Viel zu oft werden die besonderen Gefahren des Stalkings und die Tatsache, dass auf Nachstellungen körperliche und tödliche Angriffe folgen können nicht erkannt und Stalking als ‚Beziehungsproblem‘ verharmlost.“



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