Editorial  

Neues Jahr - Neues Glück?

Das Jahr 2025 hat begonnen, und wie immer bringt der Jahreswechsel die Hoffnung auf frischen Wind, neue Chancen und vielleicht sogar ein Quäntchen Glück. Doch während viele von uns mit guten Vorsätzen, innovativen Projekten und optimistischen Plänen ins neue Jahr starten, ist eines klar: 
Die Herausforderungen, die uns begleiten, nehmen nicht ab - sie verändern nur ihre Form.

Was bleibt - und was kommt?
Die zunehmende Radikalisierung von Einzelnen, Gruppen oder Parteien sowie Konflikte, die sowohl nah als auch fern spürbar sind, und die damit verbundenen Unsicherheiten werfen lange Schatten auf das neue Jahr. Von Polarisierung in sozialen Medien bis hin zu geopolitischen Spannungen - unsere Welt wird immer vernetzter, aber auch fragiler. Diese Dynamiken machen eines deutlich: Alte Bedrohungen bleiben, neue Formen kommen hinzu.

Bedrohungsmanagement als Schlüsselkompetenz
Für Unternehmen, Institutionen und Organisationen wird das Thema Bedrohungsmanagement im Jahr 2025 eine noch zentralere Rolle einnehmen. Denn ob es sich um digitale Angriffe, physische Sicherheitsrisiken oder die Eskalation von Konflikten handelt - eine vorausschauende und resiliente Haltung ist unerlässlich. Es geht längst nicht mehr nur darum, auf Krisen zu reagieren. Vielmehr müssen Strukturen geschaffen werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und abzumildern.
Hierbei ist ein Bewusstsein für Diversität, Kommunikation und Zusammenarbeit entscheidend. Nur durch einen offenen Dialog und klaren Werten kann das Vertrauen in eine sichere Zukunft gestärkt werden.

Was wir mitnehmen - und was wir loslassen sollten
Trotz der Herausforderungen gibt es vieles, was wir aus dem vergangenen Jahr mitnehmen können: die Stärke, die in Gemeinschaft liegt, der Wert von Mut, Veränderung aktiv zu gestalten. Gleichzeitig ist es an der Zeit, festgefahrene Strukturen, destruktive Denkmuster und lähmende Ängste loszulassen.

Auch wir gehen neue Wege
Wir selbst nehmen uns diese Worte zu Herzen und wagen 2025 einen wichtigen Schritt: Wir gründen den Verein Forum Bedrohungsmanagement e.V., um einen Ort der Vernetzung, des Austauschs und der Zusammenarbeit zu schaffen.
Das neue Jahr mag keine leere Leinwand sein, es ist eine Gelegenheit, die Farben neu zu mischen.
In diesem Sinne: Willkommen 2025 - wir sind bereit!

Claudia (Brandkamp)

Kommentare/eigenen Erfahrungen hierzu bitte an: Redaktion@forum-bedrohungsmanagement.de



Neues aus der Welt des Bedrohungsmanagements

Auf dieser Seite stellen wir interessante Beiträge zum Thema Bedrohungsmanagement vor.

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04.12.2024

Gemeinsame Leitlinien für die Praxis der Risikoanalyse und des Bedrohungsmanagements

Es wurde eine Leitlinien für die Praxis der Risikoanalyse und des Bedrohungsmanagements von CATAP und AETAP verabschiedet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen möchten.

In dem Dokument sind u.a. folgende einleitenden Worte zu lesen: Die Canadian Association of Threat Assessment Professionals (CATAP) und die Association of
European Threat Assessment Professionals
(AETAP) sind gemeinnützige Organisationen, die
bewährte Praktiken der Risikoanalyse und des Bedrohungsmanagements in Kanada bzw. Europa
unterstützen und fördern. Die Mitglieder von CATAP und AETAP haben die Gemeinsamen
Leitlinien für die Praxis der Risikoanalyse und des Bedrohungsmanagements (die "Leitlinien") auf
der Grundlage einer Überprüfung der einschlägigen wissenschaftlichen, fachlichen und rechtlichen
Literatur erstellt, um bewährte Praktiken für die Bewertung und das Management von Gewaltrisiken
zum Nutzen derjenigen zu fördern, die direkt an solchen Aktivitäten beteiligt und davon betroffen
sind, sowie zum Nutzen der Öffentlichkeit. Die Leitlinien sind von ihrem Charakter und ihrer
Absicht her anstrebenswert. Sie sind eher eine Empfehlung als eine Vorschrift für bestimmte
Tätigkeiten und Verhaltensweisen, und sie sollen Fachleuten bei der Ausübung ihres
Urteilsvermögens helfen, anstatt es einzuschränken oder zu ersetzen. Die Leitlinien sind außerdem
allgemein gehalten. Sie sind nicht erschöpfend und nicht auf alle Situationen anwendbar, denen
Berufsangehörige in ihrer Praxis begegnen können. Insbesondere gelten die Leitlinien nicht für die
Verwaltung, Forschung und Evaluation, pädagogischer Tätigkeiten oder Rechtsberatung. Die
Leitlinien sollen andere einschlägige rechtliche, berufliche oder ethische Normen ergänzen und nicht
ersetzen. Schließlich sind die Leitlinien ein lebendiges Dokument und werden unter Berücksichtigung wichtiger Änderungen in der einschlägigen wissenschaftlichen, fachlichen und rechtlichen Literatur überprüft und aktualisiert.



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