Editorial  

Wir sind jetzt offiziell ein Verein!

Was vor über zehn Jahren als loser Austausch unter Gleichgesinnten begann, ist nun einen bedeutenden Schritt weiter: Wie im letzten Editorial schon selbst geleakt: Wir sind jetzt ein eingetragener Verein! Mit der Eintragung am 03.März 2025 ins Vereinsregister beim Amtsgericht in München haben wir eine solide Basis für die Zukunft geschaffen – mit mehr Struktur, mehr Möglichkeiten und einer klaren Ausrichtung.
An unseren Zielen hat sich nichts geändert, im Gegenteil, mit der neuen Struktur können wir diese wesentlich nachhaltiger verfolgen.

Warum dieser Schritt?
Unsere Gemeinschaft ist stetig gewachsen, und mit ihr auch unsere Ziele. Um diese nachhaltig und wirkungsvoll zu verfolgen, braucht es eine offizielle Struktur. Unser langfristiges Ziel ist es, ein Berufsverband zu werden, der unsere Interessen  vertritt und unserer Branche eine Stimme gibt.

Was bedeutet das für Euch?

Mit der Vereinsgründung eröffnen sich neue Möglichkeiten:

  • Mitglied werden: Gestaltet die Entwicklung aktiv mit und werdet Teil unserer wachsenden Gemeinschaft.
  • Stärkere Vernetzung: Als Mitgliedhabt ihr zukünftig kostenlosen Zugang zu unseren Foren, Veranstaltungen und Austauschplattformen.
  • Weitere Angebote: Durch unsere zukünftige  App seid ihr immer auf dem neuesten Stand und seht sofort, wenn wir neue Events für und mit Euch planen.

Für diese Schritte brauchen wir jetzt noch ein wenig Vorlauf – aber wir arbeiten mit Vollgas daran!

Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht – doch das ist erst der Anfang. Jetzt ist der perfekte Moment, gemeinsam das nächste Kapitel zu schreiben!

In den nächsten Wochen werden wir weitere Pläne und Aktivitäten hier auf unserer Homepage ankündigen. Seid gespannt!

Claudia (Brandkamp)

Kommentare hierzu bitte an: Redaktion@forum-bedrohungsmanagement.de



Neues aus der Welt des Bedrohungsmanagements

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Neuigkeiten


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24.07.2023

EU-Kommission will Rechte von Opfern von Straftaten stärken

Die EU-Kommission will die geltenden Rechte für die Opfer von Straftaten verbessern. Dazu hat die Kommission eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie vorgeschlagen, so dass Opfer von Straftaten mehr Unterstützung und besseren Zugang zu Informationen, Gerechtigkeit und Entschädigung erhalten. So soll beispielsweise eine EU-weite, kostenlose Telefonnummer eingerichtet und unentgeltliche psychologische Unterstützung für Opfer angeboten werden.


Reform der Opferschutzrichtlinie
Die Reform umfasst folgende Elemente:

* Sie soll sicherstellen, dass die Opfer gut über ihre Rechte aufgeklärt werden und über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um eine Straftat anzuzeigen. Vorgesehen ist die Einrichtung einer allgemeinen Hotline mit der EU-weiten Telefonnummer 116 006 und einer umfassenden Website, die auch Chats und E-Mails ermöglichen soll.
* Es sollen besser auf die besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Opfern (wie Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Opfern von Hassverbrechen oder in Haft befindlichen Opfern) zugeschnittene Sicherheitsmaßnahmen gelten: Dem Vorschlag zufolge soll der Schutzbedarf der Opfer besser individuell begutachtet werden, d. h. ab dem ersten Behördenkontakt, und es sollen mehr Schutzmaßnahmen – z. B. Schutzanordnungen oder die Präsenz der Strafverfolgungsbehörden – zur Verfügung gestellt werden.
* Schutzbedürftige Opfer sollen fachkundige Hilfe erhalten, z. B. unentgeltliche psychologische Unterstützung, solange dies je nach ihren individuellen Bedürfnissen nötig ist.
* Der Zugang zur Justiz soll einfacher werden, indem die Opfer ausreichende Unterstützung vor Gericht erhalten und unabhängig von ihrem Status im Verfahren in die Lage versetzt werden, Entscheidungen im Strafverfahren, die ihre Rechte betreffen, anzufechten.
* Die effektive Entschädigung der Opfer soll sichergestellt werden, indem ihnen sofort nach dem Urteil eine Entschädigung garantiert wird. Die Opfer sollten das Recht haben, im Rahmen des Strafverfahrens eine Entscheidung über eine Entschädigung durch den Täter zu erwirken (ohne dass ein anderes Verfahren eingeleitet werden muss); der Staat sollte die Entschädigung direkt an das Opfer zahlen und sich anschließend vom Täter erstatten lassen.

Diese Aktualisierungen und Maßnahmen, die sich auf die Evaluierung der Opferschutzrichtlinie von 2012 und die EU-Strategie für die Rechte von Opfern 2020-2025 stützen, sind Ausdruck des Engagements der Europäischen Union, den Schutz und die Unterstützung der Opfer von Straftaten in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern.



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