Editorial  

Neues Jahr - Neues Glück?

Das Jahr 2025 hat begonnen, und wie immer bringt der Jahreswechsel die Hoffnung auf frischen Wind, neue Chancen und vielleicht sogar ein Quäntchen Glück. Doch während viele von uns mit guten Vorsätzen, innovativen Projekten und optimistischen Plänen ins neue Jahr starten, ist eines klar: 
Die Herausforderungen, die uns begleiten, nehmen nicht ab - sie verändern nur ihre Form.

Was bleibt - und was kommt?
Die zunehmende Radikalisierung von Einzelnen, Gruppen oder Parteien sowie Konflikte, die sowohl nah als auch fern spürbar sind, und die damit verbundenen Unsicherheiten werfen lange Schatten auf das neue Jahr. Von Polarisierung in sozialen Medien bis hin zu geopolitischen Spannungen - unsere Welt wird immer vernetzter, aber auch fragiler. Diese Dynamiken machen eines deutlich: Alte Bedrohungen bleiben, neue Formen kommen hinzu.

Bedrohungsmanagement als Schlüsselkompetenz
Für Unternehmen, Institutionen und Organisationen wird das Thema Bedrohungsmanagement im Jahr 2025 eine noch zentralere Rolle einnehmen. Denn ob es sich um digitale Angriffe, physische Sicherheitsrisiken oder die Eskalation von Konflikten handelt - eine vorausschauende und resiliente Haltung ist unerlässlich. Es geht längst nicht mehr nur darum, auf Krisen zu reagieren. Vielmehr müssen Strukturen geschaffen werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und abzumildern.
Hierbei ist ein Bewusstsein für Diversität, Kommunikation und Zusammenarbeit entscheidend. Nur durch einen offenen Dialog und klaren Werten kann das Vertrauen in eine sichere Zukunft gestärkt werden.

Was wir mitnehmen - und was wir loslassen sollten
Trotz der Herausforderungen gibt es vieles, was wir aus dem vergangenen Jahr mitnehmen können: die Stärke, die in Gemeinschaft liegt, der Wert von Mut, Veränderung aktiv zu gestalten. Gleichzeitig ist es an der Zeit, festgefahrene Strukturen, destruktive Denkmuster und lähmende Ängste loszulassen.

Auch wir gehen neue Wege
Wir selbst nehmen uns diese Worte zu Herzen und wagen 2025 einen wichtigen Schritt: Wir gründen den Verein Forum Bedrohungsmanagement e.V., um einen Ort der Vernetzung, des Austauschs und der Zusammenarbeit zu schaffen.
Das neue Jahr mag keine leere Leinwand sein, es ist eine Gelegenheit, die Farben neu zu mischen.
In diesem Sinne: Willkommen 2025 - wir sind bereit!

Claudia (Brandkamp)

Kommentare/eigenen Erfahrungen hierzu bitte an: Redaktion@forum-bedrohungsmanagement.de



Neues aus der Welt des Bedrohungsmanagements

Auf dieser Seite stellen wir interessante Beiträge zum Thema Bedrohungsmanagement vor.

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Neuigkeiten


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24.07.2023

EU-Kommission will Rechte von Opfern von Straftaten stärken

Die EU-Kommission will die geltenden Rechte für die Opfer von Straftaten verbessern. Dazu hat die Kommission eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie vorgeschlagen, so dass Opfer von Straftaten mehr Unterstützung und besseren Zugang zu Informationen, Gerechtigkeit und Entschädigung erhalten. So soll beispielsweise eine EU-weite, kostenlose Telefonnummer eingerichtet und unentgeltliche psychologische Unterstützung für Opfer angeboten werden.


Reform der Opferschutzrichtlinie
Die Reform umfasst folgende Elemente:

* Sie soll sicherstellen, dass die Opfer gut über ihre Rechte aufgeklärt werden und über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um eine Straftat anzuzeigen. Vorgesehen ist die Einrichtung einer allgemeinen Hotline mit der EU-weiten Telefonnummer 116 006 und einer umfassenden Website, die auch Chats und E-Mails ermöglichen soll.
* Es sollen besser auf die besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Opfern (wie Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Opfern von Hassverbrechen oder in Haft befindlichen Opfern) zugeschnittene Sicherheitsmaßnahmen gelten: Dem Vorschlag zufolge soll der Schutzbedarf der Opfer besser individuell begutachtet werden, d. h. ab dem ersten Behördenkontakt, und es sollen mehr Schutzmaßnahmen – z. B. Schutzanordnungen oder die Präsenz der Strafverfolgungsbehörden – zur Verfügung gestellt werden.
* Schutzbedürftige Opfer sollen fachkundige Hilfe erhalten, z. B. unentgeltliche psychologische Unterstützung, solange dies je nach ihren individuellen Bedürfnissen nötig ist.
* Der Zugang zur Justiz soll einfacher werden, indem die Opfer ausreichende Unterstützung vor Gericht erhalten und unabhängig von ihrem Status im Verfahren in die Lage versetzt werden, Entscheidungen im Strafverfahren, die ihre Rechte betreffen, anzufechten.
* Die effektive Entschädigung der Opfer soll sichergestellt werden, indem ihnen sofort nach dem Urteil eine Entschädigung garantiert wird. Die Opfer sollten das Recht haben, im Rahmen des Strafverfahrens eine Entscheidung über eine Entschädigung durch den Täter zu erwirken (ohne dass ein anderes Verfahren eingeleitet werden muss); der Staat sollte die Entschädigung direkt an das Opfer zahlen und sich anschließend vom Täter erstatten lassen.

Diese Aktualisierungen und Maßnahmen, die sich auf die Evaluierung der Opferschutzrichtlinie von 2012 und die EU-Strategie für die Rechte von Opfern 2020-2025 stützen, sind Ausdruck des Engagements der Europäischen Union, den Schutz und die Unterstützung der Opfer von Straftaten in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern.



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